Risikomanagement - Warum und Wofür?    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht nur für börsennotierte Unternehmen fordert das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Überwachungssystem zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken einzurichten (§ 91 II AktG). Risikomanagement ist ebenso Bestandteil der Sorgfaltspflichten eines jeden GmbH-Geschäftsführers (§ 43 I GmbHG).
Im Fall einer Unternehmenskrise müssen sie ebenso wie die Vorstände einer Aktiengesellschaft beweisen, dass sie sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten und Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr der Risiken getroffen haben.

  • Bis heute beschränkt sich eine Risikobetrachtung fast ausschließlich auf den Finanzbereich. Es wird vernachlässigt, dass insbesondere Risiken mit Ursprung im operativen Bereich des Unternehmens häufig erhebliche Folgekosten nach sich ziehen.
    In Untersuchungen ist nachgewiesen, dass die operativen Risiken durchschnittlich etwa 10% der Gesamtkosten des Unternehmens ausmachen. Die daraus resultierenden Verluste "verschwinden" mehr oder weniger "unbemerkt" im unternehmerischen Zahlenwerk.

  • Der Einsatz immer neuer Informationstechnologien lässt Geschäftsprozesse effizienter aber auch komplexer werden. Gleichzeitig werden die Reaktionszeiten kürzer und stellen die Unternehmen vor eine neue Risikolage. Die Bedeutung dieser operativen Risiken wird in der Zukunft zunehmen.

  • Durch die zunehmend globale Ausrichtung der Unternehmen ist zugleich der weltweite Wettbewerb härter und der Druck auf die Unternehmensmargen größer geworden. Der Kostenspielraum in den Unternehmen hat sich damit erheblich verringert - bei gleichzeitiger Erhöhung des Risikos!

  • Bedingt durch Basel II müssen die Kreditinstitute künftig eine fundierte Risikoanalyse ihrer Kreditnehmer erstellen:
    Ergänzend zur vergangenenheitsbezogenen Einschätzung der Ertrags- und Finanzlage (Kreditwürdigkeitsprüfung) verlangen sie eine zukunftsorientierte Beurteilung der Risiken des Unternehmens (§ 18 Kreditwesengesetz KWG). Damit wird die Kreditgewährung in Abhängigkeit eines ausreichend vorhandenen Risikomanagements gebracht. Immer öfter wird die Frage lauten : "Besteht in Ihrem Unternehmen ein angemessenes Risikomanagement und Risiko-Controlling?"

Die praktische Umsetzung des Risikomanagements darf nicht auf Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen in Form einer reinen Risikobuchhaltung reduziert werden. Ein Risikomanagement bietet Chancen, bestehende Risiken systematisch zu managen. Dies ist die Basis für eine wert- und erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung und führt zu Kosten- und Wettbewerbsvorteilen.

Fazit
Risikomanagement bedeutet Chancenmanagement.

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