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Nicht nur für börsennotierte Unternehmen fordert das Gesetz
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Überwachungssystem
zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken einzurichten
(§ 91
II AktG). Risikomanagement ist ebenso Bestandteil der Sorgfaltspflichten
eines jeden GmbH-Geschäftsführers (§ 43 I GmbHG).
Im Fall einer Unternehmenskrise müssen sie ebenso wie die Vorstände
einer Aktiengesellschaft beweisen, dass sie sich objektiv und subjektiv
pflichtgemäß verhalten und Maßnahmen zur Früherkennung
und Abwehr der Risiken getroffen haben.
- Bis heute beschränkt sich eine Risikobetrachtung fast ausschließlich
auf den Finanzbereich. Es wird vernachlässigt, dass insbesondere
Risiken mit Ursprung im operativen Bereich des Unternehmens häufig
erhebliche Folgekosten nach sich ziehen.
In Untersuchungen ist nachgewiesen, dass die operativen Risiken durchschnittlich
etwa 10% der Gesamtkosten des Unternehmens ausmachen. Die daraus resultierenden
Verluste "verschwinden" mehr oder weniger "unbemerkt"
im unternehmerischen Zahlenwerk.
- Der Einsatz immer neuer Informationstechnologien lässt Geschäftsprozesse
effizienter aber auch komplexer werden. Gleichzeitig werden die Reaktionszeiten
kürzer und stellen die Unternehmen vor eine neue Risikolage. Die
Bedeutung dieser operativen Risiken wird in der Zukunft zunehmen.
- Durch die zunehmend globale Ausrichtung der Unternehmen ist zugleich
der weltweite Wettbewerb härter und der Druck auf die Unternehmensmargen
größer geworden. Der Kostenspielraum in den Unternehmen hat
sich damit erheblich verringert - bei gleichzeitiger Erhöhung des
Risikos!
- Bedingt durch Basel II müssen die Kreditinstitute künftig
eine fundierte Risikoanalyse ihrer Kreditnehmer erstellen:
Ergänzend zur vergangenenheitsbezogenen Einschätzung der Ertrags-
und Finanzlage (Kreditwürdigkeitsprüfung) verlangen sie eine
zukunftsorientierte Beurteilung der Risiken des Unternehmens (§
18 Kreditwesengesetz KWG). Damit wird die Kreditgewährung in
Abhängigkeit eines ausreichend vorhandenen Risikomanagements gebracht.
Immer öfter wird die Frage lauten : "Besteht in Ihrem Unternehmen
ein angemessenes Risikomanagement und Risiko-Controlling?"
Die praktische Umsetzung des Risikomanagements darf nicht auf Einhaltung
gesetzlicher Mindestanforderungen in Form einer reinen Risikobuchhaltung
reduziert werden. Ein Risikomanagement bietet Chancen, bestehende Risiken
systematisch zu managen. Dies ist die Basis für eine wert- und erfolgsorientierte
Unternehmenssteuerung und führt zu Kosten- und Wettbewerbsvorteilen.
Fazit
Risikomanagement bedeutet Chancenmanagement.
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